Änderung der Zuchtrichtlinie in Punkt 2.4 c) - Hörfähigkeitsnachweis bei weißen Kitten
Zunkünftig ist bei der Beantragung vom Stammbäumen für weiße Kitten zwingend ein audiometrischer Gehörtest (BAERTest) vorzulegen, das Ergebnis eines Klatschtests wird nicht mehr als ausreichend anerkannt.